Steuererleichterung für e-Bike Leasing ab 2019

Erst vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine steuerfreie Nutzung von Diensträdern , egal ob e-Bike oder nicht, möglich machen soll. Bisher wurde der geldwerte Vorteil durch eBike-Leasing nach der 1-Prozent-Regelung versteuert, wie es auch bei einem Dienstwagen üblich ist. Um die nachhaltige Mobilität durch Elektrofahrzeuge zu fördern, soll diese Regelung nun aber für Diensträder und bestimmte Elektroautos aufgehoben werden, sodass das eBike-Leasing für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch attraktiver wird.

Inhaltsverzeichnis

Was ist e-Bike Leasing?

Das e-Bike-Leasing ist inzwischen in weiten Teilen der Bevölkerung und vor allem in Großstädten überaus beliebt geworden, da das Pedelec auf kurzen Strecken als schnellstes und gleichzeitig umweltfreundliches Fortbewegungsmittel gilt. Abgewickelt wird dieser Prozess durch den Arbeitgeber, der über einen Leasing-Anbieter seinen Angestellten die Diensträder überlässt. Über die Gehaltsumwandlung des Bruttoeinkommens behält der Arbeitgeber dann die Gebühr für das e-Bike Leasing ein, während der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil über die 1-Prozent-Regelung versteuern muss. Das bedeutet, dass eine Steuer in Höhe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Pedelecs unter der Lohnsteuer des Arbeitnehmers anfällt. Der neue Gesetzesentwurf soll diese Versteuerung des geldwerten Vorteils jedoch abschaffen.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Nach dem erfolgreichen Einreichen des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung muss dieser nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Geplant ist allerdings, dass das Gesetz bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Durch den Wegfall der Versteuerung auf Diensträder und Leasing-e-Bikes erhofft sich die Bundesregierung eine höhere Attraktivität der Elektromobilität. Die Originalmitteilung ist unter folgendem Link abrufbar. Übrigens: Auch Elektroautos mit einer Mindestreichweite von 40 km und anderen Auflagen werden befreit.

Falls du mehr Infos über e-Bike Leasing erhalten willst und auch Deinen Arbeitgeber von den zahlreichen Vorteilen überzeugen will, geben wir Dir ein paar gute Argumente für e-Bike Leasing in die Hand, sodass Deinem Dienstrad nichts mehr im Wege steht.

**Neue Meldung vom 20.11.2018**

Die meisten Nutzer eines Dienstrads werden nach dem neuen Gesetzesentwurf keine Steuererleichterung bekommen. Das liegt daran, dass die Leasingrate bei den meisten per Entgeldumwandlung aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Das bedeutet, dass nach dem neuen Gesetz weiterhin nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden muss. Besonders ärgerlich ist diese Regelung, da zum Beispiel Elektroautos nur um 0,5 % versteuert werden müssen, wodurch sie vom Gesetzgeber als dem Pedelec höhergestellt eingeordnet werden. Wir hoffen sehr, dass weitere Gespräche gesucht werden, um diesen Sachverhalt für alle transparenter zu gestalten und auch das dienstliche Fahrrad und e-Bike ald steuerlich entlastet wird. Dennoch freuen wir uns, dass das Dienstrad inzwischen ein großes Gesprächsthema in der Bundesregierung geworden zu sein scheint.

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